Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der LeihBar Bern über die Ausleihe von Gegenständen an seine Mitglieder

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbestimmungen finden Anwendung auf Gebrauchsleihverträge zwischen der LeihBar Bern (Alte Feuerwehr Viktoria, Gotthelfstrasse 29a, 3013 Bern) und seinen Mitgliedern.

2. Gegenstand der Gebrauchsleihe
Welcher Gegenstand ausgeliehen werden soll, wird vor Ort mit den Personen des Leihteams vereinbart. Grundsätzlich können maximal 3 Gegenstände zur gleichen Zeit ausgeliehen werden.

3. Pfand
Bei wertvollen Gegenständen, kann vom Entlehner die Hinterlegung eines Pfands verlangt werden. Das Pfand darf höchstens den Wert der Sache zum Zeitpunkt der Ausleihe betragen.

4. Dauer
Die Dauer der Gebrauchsleihe beträgt grundsätzlich 7 Tage. Mit den Personen des Leihteams kann aber vor Ort auch eine andere Dauer vereinbart werden. Massgebend ist der Eintrag im Ausleihsystem. Die Ausleihdauer kann in Absprache mit dem LeihBar-Team verlängert werden, wenn keine Reservation vorliegt.

5. Verwendung zum persönlichen und privaten Gebrauch
Die ausgeliehenen Gegenstände dürfen nur zum persönlichen und privaten Gebrauch des Entlehners verwendet werden, insbesondere die Weiterverleihung/Vermietung oder kommerzielle Verwendung ist nicht gestattet. Der Gegenstand darf nur gemäss Zweckbestimmung verwendet werden. Juristische Personen dürfen keine Ausleihung machen.

6. Prüf- und Meldepflicht
Der Entlehner hat die ausgeliehenen Gegenstände auf Funktionstüchtigkeit zu prüfen, bevor er diese verwendet. Wird ein Defekt erkannt, so ist dies umgehend, spätestens aber innert 24 Stunden, der LeihBar Bern zu melden und der Gegenstand darf nicht verwendet werden.

7. Haftungsausschluss
Die ausgeliehenen Gegenstände werden vom Entlehner auf eigene Gefahr hin verwendet. Er ist selbst dafür verantwortlich, sich über den sachgemässen Gebrauch des Leihgegenstandes zu informieren und trägt die alleinige Verantwortung über dessen Gebrauch sowie für allfällige Folgen. Eine Haftung der LeihBar Bern ist ausgeschlossen, soweit zulässig.

8. Verlust und Schadensfall
Verliert, beschädigt oder zerstört der Entlehner den ausgeliehenen Gegenstand, so hat er für diesen gleichwertigen Ersatz zu leisten oder auf eigene Kosten reparieren zu lassen.

9. Rückgabe
Der ausgeliehene Gegenstand ist sauber und in gutem Zustand zum vereinbarten Zeitpunkt zurück zu bringen.

10. Verspätete Rückgabe
Wird der ausgeliehene Gegenstand nicht spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, so kann die LeihBar Bern Mahngebühren in der Höhe von CHF 5.- pro Öffnungstag (Tag an dem die LeihBar Bern geöffnet ist) verrechnen.